Honorar mit Augenmaß
Ein Erstgespräch ist grundsätzlich honorarfrei und unverbindlich.
Die Leistungen für alle Beratungsangebote erfolgen in der Regel zu vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Im Einzelfall kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Der Stunden- oder Tagessatz richtet sich dabei nach der Komplexität des Beratungsthemas, nach der Anzahl der beteiligten Personen und der einbezogenen Hierarchieebenen.
Durch meine intensive Vernetzung – auch mit zahlreichen Sozialverbänden – ist es für Privatpersonen in besonderen Einzelfällen möglich, eine externe (Teil-)Kostenübernahme zu vereinbaren.
Für bestimmte Unternehmen können in Ausnahmenfällen Sonderhonorare unter Berücksichtigung der Betriebsgröße vereinbart werden, insbesondere für gemeinnützige und karitative Organisationen.
